
WIMANPHOTOGRAPHY
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durchgeführten Aufträge von wimanphotography / Wiman Image Services GmbH. Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.
2. Leistung
Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen der Fotografin überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen. Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden von der Fotografin besorgt. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verschiebt der Kunde einen Auftrag weniger als zwei Tage vor Auftragstermin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so hat die Fotografin Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten).
3. Haftung
Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten ihrer Angestellten und Hilfspersonen. Die Fotografin ist verpflichtet, das digitale Bildmaterial des Kunden mindestens 12 Monate über den Fotoauftrag hinaus aufzubewahren. Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch die Fotografin. Wenn der Kunde der Fotografin angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will. Wenn der Kunde der Fotografin Gegenstände übergeben oder ihr bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, der Fotografin jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem diese zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und sie für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Fotografin gelieferte fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Die Bildbearbeitung liegt im Ermessen der Fotografin.
4. Verwendung | Bildrechte
Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen, diese ist in der Auftragsbestätigung separat geregelt. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. Der Kunde hat bei der mit der Fotografin bestimmten Verwendung des Werks den Namen der Fotografin in geeigneter Form zu erwähnen. Die Fotografin hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potenziellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen. Die Fotografin hat das Recht, die Bilder in ihrem Portfolio und auf ihrer Website zu veröffentlichen. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt. Die Bildträger (Negative und RAW-Dateien) gehören der Fotografin. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, bleibt das Urheberrecht und Copyright bei der Fotografin, und sie hat das Recht, die Bilder im eigenen Portfolio zu führen.
5. Honorar
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz der Fotografin. Für eine verspätete Zahlung wird eine Mahngebühr von CHF 40.- für die erste Mahnung und CHF 80.- für die zweite Mahnung erhoben. Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie beispielsweise Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudios, Requisiten, Reisekosten, Spesen etc., sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
6. Regieskosten
Falls der Auftrag vor Ort geändert, verlängert oder anders als vertraglich vereinbart durchgeführt werden muss, können Regiekosten verrechnet werden. Diese werden vertraglich festgelegt, vor Ort vorab kommuniziert und vom Auftraggeber genehmigt. Änderungswünsche an Bildern und/oder bewegten Bildern werden einmalig nachträglich, nach Möglichkeit und im Ermessen der Fotografin, erfüllt. Bei größeren Änderungswünschen können Regiekosten in Höhe von CHF 420.00 erhoben werden, wenn die Änderungen das gesamte Projekt betreffen und so zeitaufwendig sind, dass sie die kalkulierte Nachbearbeitungszeit überschreiten. Diese Kosten werden vorab kommuniziert. Sollte der Auftraggeber nicht bereit sein, die Regiekosten zu übernehmen, hat die Fotografin das Recht, die Änderungswünsche abzulehnen.
Alle Änderungswünsche müssen innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung geäußert werden. Bei späteren Rückmeldungen wird ein für beide Parteien möglicher Liefertermin geregelt.
7. Versand & Bilder
Alle Bilder werden zunächst als Abzüge zur Genehmigung an den Kunden geschickt. Sobald die Bilder vom Kunden genehmigt sind, müssen die Kosten zu 100 % bezahlt werden, auch wenn die Bilder nicht verwendet werden. Die Nachbearbeitung (Bildbearbeitung, Retusche) dauert bis zu 14 Tage. Ein genauer Zeitpunkt wird in der Offerte festgelegt und mit der Vereinbarung anerkannt. Bei größeren Projekten wird die Zeit für die Nachbearbeitung vertraglich festgelegt, da diese entsprechend länger als 14 Tage dauern kann. Falls das Shooting vor Ort verlängert wird, werden die Abgabetermine neu festgelegt.
Falls die Bilder innerhalb von 48 Stunden oder weniger fertiggestellt werden müssen, wird die Anzahl der Bilder im Voraus festgelegt und ein zusätzliches Honorar erhoben. Der Kunde kann innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bilder schriftlich bei der Fotografin Einspruch einlegen (z. B. Farbstich, Belichtung, Schärfe). Das betroffene Bild muss zur Prüfung an die Fotografin geschickt werden. Das Bild kann in Absprache überarbeitet oder von der Rechnung abgezogen werden.
Die Fotografin behält sich das Recht vor, Bilder, die nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen, nicht zu versenden. Diese Bilder werden im Auswahlprozess definiert. In Ausnahmefällen kann die Rechnung entsprechend korrigiert werden. Motive, die dem Kunden nicht zusagen oder gefallen, können nicht abgezogen werden. Bei größeren Projekten kann die Bearbeitung länger als 7 Tage dauern. Dies wird in den Vorbesprechungen einvernehmlich vereinbart und im Vertrag festgehalten.
8. Publikation und Haftung
Die Fotografin übernimmt keine Verantwortung für Bilder, die vom Käufer publiziert werden. Werden durch die Publikation Personenrechte verletzt, haftet der Käufer allein. Bilder, die kommerziell weiterverkauft werden sollen, bedürfen der Zustimmung der Fotografin. Je nach Situation kann hierfür ein zusätzlicher Betrag erhoben werden.
Die Fotografin behält sich das Recht vor, verkaufte Bilder für Eigenwerbung auf ihrer Website, im Druck oder in den sozialen Medien zu veröffentlichen. Die Bildrechte verbleiben bei der Fotografin, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Fotografin nimmt keine Bilder auf, die illegal oder anstößig sind, und behält sich das Recht vor, die Aufnahme solcher Bilder zu verweigern. Sollten die Bilder zu einem späteren Zeitpunkt vom Käufer für andere Zwecke (z. B. Internetauftritte, Plakate, Werbung) benötigt werden, müssen die entsprechenden Rechte vorab bei der Fotografin eingeholt werden. Je nach Verwendungszweck kann hierfür ein zusätzliches Honorar verlangt werden.
Bei speziellen Wünschen (z. B. das Fotografieren bestimmter Personen, Objekte, Orte usw.) während eines Veranstaltungsshootings müssen diese Wünsche der Fotografin im Voraus mitgeteilt und genau definiert werden. Zu fotografierende Personen müssen der Fotografin entweder im Voraus mit einem Bild oder direkt vor Ort vorgestellt werden. Wenn die betreffende(n) Person(en) nicht fotografiert werden möchten, werden trotz Anweisung keine Aufnahmen gemacht. Die Fotografin haftet in diesem Fall nicht.
9. Annullierung
Die Bestellung kann bis zu 180 Tage im Voraus kostenfrei vollständig storniert werden. Die Bestellung kann zwischen 180 und 90 Tagen im Voraus storniert werden und wird mit 30% in Rechnung gestellt. Die Bestellung kann zwischen 90 Tagen und 30 Tagen im Voraus storniert werden und wird mit 50% in Rechnung gestellt. Die Bestellung kann zwischen 30 Tagen und 20 Tagen im Voraus storniert werden und wird mit 80% in Rechnung gestellt. Die Bestellung wird zu 100% in Rechnung gestellt, wenn sie 10 Tage oder weniger im Voraus storniert wird. Bei "VIP-Package" und kurzfristig bestellten Projekten wird dies individuell und im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart.
Bei Bestellungen ab CHF 2'000 oder Projekten mit mehr als 3 Tagen werden die Annulationsbedingungen separat festgelegt. Eine definitive Buchung kann nur in Ausnahmefällen, wie höhere Gewalt, kostenlos abgesagt werden. Für andere Fälle wird ein Ersatzshooting festgelegt, sollte das ausgefallene Shooting aufgrund von Wetter oder ähnlichem abgesagt werden.
In Ausnahmefällen und in folgenden Fällen hat die Fotografin das Recht, eine definitive Buchung ohne Entschädigungskosten abzusagen: Bei schwerwiegenden wirtschaftlichen Einbußen, die durch das Shooting entstehen würden (z. B. ein dreitägiges Shooting, das für ein halbtägiges Shooting abgesagt werden müsste). In solchen Fällen müssen 1-2 professionelle Ersatzfotografen vorgeschlagen werden. Bei ansteckender Krankheit oder notwendiger Bettruhe, bei Krankenhausaufenthalt, persönlichen oder familiären Notfällen wie Todesfällen, Unfällen usw. In solchen Fällen wird nach bestem Wissen und Gewissen ein Ersatzfotograf gesucht und angeboten. Im Falle höherer Gewalt (Unwetter, Krieg, Streiks etc.) wird kein Ersatzfotograf angeboten. Ein Shooting kann auch ohne Entschädigungskosten in Sicherheitsfällen, wie z. B. Lawinengefahr, Erdrutschen, einstürzenden Gebäuden usw., abgesagt werden.
10. Rechnung
Die Aufträge von Privatpersonen müssen bis 4 Tage im Voraus beglichen werden. In Ausnahmefällen kann die Rechnung vor Ort bezahlt werden. Für Aufträge ab CHF 1'000 müssen 50% bereits bei Vertragsunterschrift geleistet werden. Die restlichen 50% müssen 14 Tage vor dem Auftrag auf das Bankkonto der Fotografin überwiesen werden.
Bei Firmen wird die Rechnung nach den Fotografien vor Ort geschickt und ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Bei allen Beträgen ab CHF 2'000 oder Projekten, die zeitlich über 1 Monat gehen, müssen 50% Vorauszahlung bei der Vertragsunterschrift bezahlt werden. Die restlichen 50% werden nach dem Auftrag in Rechnung gestellt. Es kann von Firmen die volle Vorauszahlung verlangt werden. Verspätete Rechnungen werden mit 5% Verzugszins verrechnet.
11. Drittleistungen
Bei fremden Dienstleistungen, die durch die Fotografin bestellt werden, wie Fotobox, 2. Fotograf, Videograf etc., gelten die AGBs der Drittleister. Die Fotografin übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Auseinandersetzungen zwischen dem Kunden und dem Drittleister. Diese müssen direkt zwischen den Parteien geklärt werden.
12. Gerichtsstand
Die mit der Fotografin abgeschlossenen Verträge unterstehen Schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Fotografin, Sonnenbergstrasse 17, 8708 Männedorf, Schweiz. Die Fotografin behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.